Abgeschlossen
11. September 2012 - 30. November 2012

Neuer Artikel 73<i>a</i> der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1): Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung

Bestimmte Arbeitnehmende sollen auf Arbeitszeiterfassung verzichten können. Der Vorschlag sieht vor, dass Arbeitnehmende mit einem Bruttoerwerbseinkommen von mehr als 175'000 Franken sowie im Handelsregister eingetragene zeichnungsberechtigte Angestellte auf die Arbeitszeiterfassung verzichten können.