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Geplant
Mai 2025 - August 2025
Neue Verordnung über die Anbringung von Erkennungsmerkmalen und Sicherheitsvorrichtungen auf die Verpackung von Arzneimitteln
Der Entwurf der neuen Verordnung konkretisiert den Art. 17a HMG, der es ermöglicht, Erkennungsmerkmale und Sicherheitsvorrichtungen auf Medikamentenverpackungen anzubringen, um deren Echtheit zu überprüfen. Diese sollen die Einführung von Fälschungen und die illegale Vermarktung von Arzneimitteln in der legalen Lieferkette verhindern.