Abgeschlossen
13. März 2009 - 30. Juni 2009

Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates über die Cyberkriminalität

Das am 1. Juli 2004 in Kraft getretene Übereinkommen ist die bisher einzige internationale Konvention, die sich mit Computerkriminalität befasst. Die Schweiz erfüllt die Anforderungen des Übereinkommens bereits weitgehend. Es werden zwei Anpassungen im Bereich des Strafgesetzes sowie des Rechtshilfegesetzes vorgeschlagen.