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Quelle
fedlex.admin.ch

Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

Laufend
18. Dezember 2024 - 2. April 2025

Folter als eigener Straftatbestand im Schweizer Strafrecht

20.504 n Pa.Iv. Flach. Folter als eigener Straftatbestand im Schweizer Strafrecht

In Umsetzung einer entsprechenden parlamentarischen Initiative schlägt die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats eine Ergänzung des schweizerischen Kernstrafrechts mit einem spezifischen Straftatbestand vor, der Folter unter Strafe stellt. Die Vorlage verfolgt einerseits das Ziel, die Gesetzgebung zu stärken und ein Zeichen gegen solche Verbrechen zu setzen. Andererseits soll auch die Fähigkeit der Schweiz zur Gewährung von Rechtshilfe in Strafsachen an andere Staaten weiter ausgebaut werden.