Seit dem 1. Januar 2000 wird der ETH-Bereich vom Bundesrat mit
Leistungsauftrag und Globalbudget geführt. Während die Verordnung zum
ETH-Gesetz an diese neuen Gegebenheiten angepasst wurde, stammt das heute
gültige ETH-Gesetz aus dem Jahre 1991. Damit fehlt eine ausdrückliche und
dauerhafte gesetzliche Grundlage für die neue Führungsart des ETH-Bereichs
und existiert der Bedarf nach einer entsprechenden Teilrevision des
ETH-Gesetzes.