Erste Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung
Anlass für die erste Änderung der ChemRRV ist die Entwicklung in der EU. Bis Juni 2006 sind zu vier Erlassen der EG bereits zehn Änderungen beschlossen worden, welche in der geltenden ChemRRV nicht mitberücksichtigt sind. Es handelt sich um drei Änderungen der Richtlinie 76/769/EWG über Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen, zwei Entscheidungen zur Änderung der Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge, vier Entscheidungen zur Änderung der Richtlinie 2002/95/EG über Elektro- und Elektronikgeräte und eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien. Um zu verhindern, dass Handelshemmnisse entstehen, soll die ChemRRV an die neuen Erlasse der EG angepasst werden.