Abgeschlossen
28. Juni 2000 - 15. September 2000

Einführungsverordnung über den Personenverkehr mit der EG (EVO)

Das Abkommen über die Freizügigkeit sieht einerseits die Freizügigkeit für Erwerbstätige (Arbeitnehmer und Selbständige) und für Nichterwerbstätige (Studenten, Rentner und andere Nichterwerbstätige), anderseits aber auch die Liberalisierung von einzelnen Aspekten des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs vor. Die Grundlage für die zwischen der Schweiz und der EG vereinbarte Regelung bildet der freie Personenverkehr wie er im EWG-Vertrag (Art. 48 ff) definiert ist.