Abgeschlossen
17. November 2014 - 17. Februar 2015

Einführung der beweissicheren Atemalkoholprobe

Die vom Parlament im Rahmen von «Via sicura» beschlossene beweissichere Atemalkoholprobe soll auf den 1. Juli 2016 in Kraft gesetzt werden. Heute kann zur Feststellung der Fahrunfähigkeit eine Atemalkoholprobe durchgeführt werden, wobei die Betroffenen Werte von 0,10-0,79 Promille unterschriftlich anerkennen können. Bei Werten von 0,80 Promille oder mehr muss aber immer eine Blutprobe angeordnet werden. Auf dem Markt sind technisch hoch entwickelte Geräte verfügbar, die auch im Bereich von 0,80 Promille oder mehr den Atemalkoholwert beweissicher bestimmen können. Diese werden in zahlreichen EU-Staaten und weiteren Ländern bereits seit Längerem eingesetzt. Das Parlament hat im Juni 2012 beschlossen, dass auch in der Schweiz die beweissichere Atemalkoholprobe eingeführt werden soll. Auf Verordnungsebene sollen die Durchführung dieser beweissicheren Atemalkoholprobe geregelt werden.