Geplant
Oktober 2024 - Februar 2025

Bundesgesetzes über die Krankenversicherung: Sicherstellung des flächendeckenden «Once-Only-Prinzip»

Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Sicherstellung des flächendeckenden «Once-Only-Prinzip» für alle Daten-Lieferantinnen und -Lieferanten im stationären Bereich)

Ziel der Änderung ist es, die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung des Projektes SpiGes (Spitalstationäre Gesundheitsversorgung) zu schaffen. Dabei sollen die Leistungserbringer die Daten, die im spitalstationären Bereich zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) und dem Bundesstatistikgesetz (BStat) notwendig sind, entsprechend dem «Once-only-Prinzip», an eine vom Bundesamt für Statistik (BFS) geführte Plattform übermitteln.