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Die heutigen gesetzlichen präventiven Möglichkeiten sind für die Bewältigung der aktuellen Gefahrenlage nicht mehr genügend. Deshalb soll nun einerseits schwergewichtig die Informationsbeschaffung verbessert werden. Anderseits soll die gesetzliche Grundlage für ein Tätigkeitsverbot geschaffen und gleichzeitig mit gezielten Massnahmen punktueller Natur die ausgewiesenen Lücken geschlossen werden.