Abgeschlossen
5. Juli 2006 - 31. Oktober 2006

Bundesgesetz über internationale Kindesentführungen und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen

Die Haager Kindes- und Erwachsenenschutzübereinkommen vom 19.10.1996 bzw. 13.1.2000 sind zu ratifizieren und umzusetzen. Kindesrückführungsverfahren im Rahmen des Haager Kindesentführungsübereinkommens vom 25.10.1980 und des Europäischen Sorgerechtsübereinkommens vom 20.5.1980 sind kindeswohlgerechter umzusetzen.

Diese Vernehmlassung ist abgeschlossen