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Die Haager Kindes- und Erwachsenenschutzübereinkommen vom 19.10.1996 bzw. 13.1.2000 sind zu ratifizieren und umzusetzen. Kindesrückführungsverfahren im Rahmen des Haager Kindesentführungsübereinkommens vom 25.10.1980 und des Europäischen Sorgerechtsübereinkommens vom 20.5.1980 sind kindeswohlgerechter umzusetzen.