Abgeschlossen
19. Februar 1997 - 30. Juni 1997

Bundesgesetz über Heilmittel

Die Zielsetzung des Vorentwurfes für ein eidgenössisches Heilmittelgesetz ist der gesundheitspolizeilich motivierte Schutz von Mensch und Tier. Danach müssen die in Verkehr gebrachten Heilmittel qualitativ hochstehend, sicher und wirksam sein. Gegenüber den heutigen Regelungen ist der Geltungsbereich umfassender. Mit dem Gesetz werden auf Bundesebene die bisher im Pharmakopöegesetz, im Epidemien- gesetz, im Tierseuchengesetz und im Bundesbeschluss über die Kontrolle von Blut, Blutprodukten und Transplantaten verankerten Regelungen in einen einzigen Erlass übergeführt.