Abgeschlossen
28. September 1998 - 31. März 1999

Bundesgesetz über gentechnische Untersuchungen beim Menschen

Der Vorentwurf regelt genetische Untersuchungen in heiklen Gebieten, nämlich zu medizinischen Zwecken, im Arbeits-, Versicherungs- und Haftpflichtbereich sowie zum Zweck der Identifizierung.