Bundesgesetz über die Zusammenarbeit des Bundes mit den Kantonen im Bildungsraum Schweiz (Bildungszusammenarbeitsgesetz, BiZG)
Mit dem Bildungszusammenarbeitsgesetz (BiZG) wird dem Bundesrat das Recht eingeräumt, mit den Kantonen im Rahmen der Zusammenarbeit und der Koordination im Bildungsbereich eine Vereinbarung abzuschliessen. Damit sollen die hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes im Sinne der Verfassung gefördert und eine faktenbasierte und kohärente Bildungspolitik ermöglicht werden. Auf Basis des neuen Erlasses soll die Fortführung bereits seit Jahren bestehender gemeinsamer Vorhaben von Bund und Kantone im Sinne von Artikel 61a Absatz 1 der Bundesverfassung, wie etwa das Schweizer Bildungsmonitoring, gewährleistet und koordiniert werden. Das BiZG soll das befristete Bundesgesetz über Beiträge an gemeinsame Projekte von Bund und Kantonen zur Steuerung des Bildungsraumes Schweiz (SR 410.1) ablösen.