Abgeschlossen
2. Dezember 2022 - 16. März 2023

Bundesgesetz über die Individualbesteuerung

Künftig sollen bei Ehepaaren die Einkünfte und Vermögenswerte nach den zivilrechtlichen Verhältnissen auf die Partnerinnen bzw. Partner aufgeteilt werden. Mittels zweier getrennter Steuererklärungen werden sie damit grundsätzlich wie Konkubinatspaare besteuert.