Abgeschlossen
8. September 2010 - 10. Dezember 2010

Bundesgesetz über die Harmonisierung der Strafrahmen im Strafgesetzbuch, im Militärstrafrecht und im Nebenstrafrecht

Der Vorentwurf schlägt zum Zweck der Harmonisierung verschiedene Änderungen der Strafrahmen vor. Diese werden dabei nicht völlig neu geschaffen. Der Gesetzgeber hat mit dem Strafgesetzbuch ein differenziertes Instrumentarium zur Sanktionierung von Straftaten zur Verfügung zu stellen und dem richterlichen Ermessen dabei den nötigen Spielraum zu belassen. Zudem sollen verschiedene Strafbestimmungen aufgehoben werden, insbesondere wo ein aktuelles Strafbedürfnis fehlt.