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Die Revision wurde notwendig, da sich seit dem Inkrafttreten des Epidemiengesetzes (EpG) im Jahre 1974 die Bedingungen verändert haben, die für die Übertragung von Infektionskrankheiten von Bedeutung sind. Das EpG wird sowohl in inhaltlicher als auch struktureller Hinsicht einer Totalrevision unterzogen.