Abgeschlossen
27. Januar 1999 - 30. März 1999

Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung

Diese Teilrevision betrifft die Bewaffnung von Angehörigen der Armee im Friedensförderungsdienst, den Abschluss völkerrechtlicher Verträge mit anderen Staaten über die Ausbildungszusammenarbeit und über den Status von Schweizer Militärpersonen im Ausland bzw. ausländischer Militärpersonen in der Schweiz.