Abgeschlossen
3. April 2019 - 10. Juli 2019

Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport

Das neue Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport soll die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung und den Betrieb weitgehend unterirdischer kantonsübergreifender Gütertransportanlagen und den Betrieb von Fahrzeugen auf diesen Anlagen regeln. Hiermit soll ein neues Gütertransportsystem gemäss dem Konzept von Cargo sous terrain in rechtlicher Hinsicht unterstützt werden.