Abgeschlossen
17. Januar 2001 - 31. Mai 2001

Bundesgesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr

Der elektronische Geschäftsverkehr gehört mit zu den sog. Fernabsatzgeschäften. Mit einer Teilrevision des Obligationenrechts soll das heute bereits für Haustürgeschäfte geltende Widerrufsrecht auf Fälle des sogenannten Fernabsatzes ausgedehnt werden.