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Die Expertenkommission empfiehlt in ihrem Bericht die Schaffung einer Kontrollkommission. Die Kontrollkommission soll die kantonalen Steuergesetze und die darauf gestützte Praxis auf ihre Übereinstimmung mit der formellen Steuerharmonisierung überprüfen und nötigenfalls ein Verfahren einleiten können. Damit sollen Kontrolllücken geschlossen werden, welche die Durchsetzung des Steuerharmonisierungsgesetzes schwächen.