Am 1.1.2006 werden in der EG verschiedene neue Bestimmungen im Bereich der Lebensmittelsicherheit (Lebensmittelhygiene, Selbstkontrolle und amtliche Kontrolle) in Kraft gesetzt. Will die Schweiz weiterhin in die EU exportieren, muss die Äquivalenz des Schweizerischen Lebensmittelrechts zu den EG-Bestimmungen gewährleistet sein. Damit verbunden ist eine Neustrukturierung des Lebensmittelverordnungsrechts.