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Mit dieser Vorlage sollen einerseits Anpassungen im Bereich der Preisfestsetzung von Arzneimitteln der Spezialitätenliste (SL) unter anderem nach dem Grundsatzurteil des Bundesgerichts vom 14. Dezember 2015 und andererseits Anpassungen im Bereich der Vergütung von Arzneimitteln im Einzelfall vorgenommen werden.