Änderungen der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung zwecks Anpassung an die Beschlüsse der 4. Vertragsparteienkonferenz (COP4 zur Stockholm POP-Konvention)
Die Massnahmen der POP COP 4 zu neun neuen Stoffen gehen in folgenden Punkten über die Bestimmungen der ChemRRV hinaus: Für Pentachlorbenzol und Perfluoroctylsulfonsäure (PFOS) fehlt eine Regelung in der ChemRRV zurzeit gänzlich. Bei den bromierten Flammschutzmitteln Pentabrom- und Octabromdiphenyläther sind das Inverkehrbringen und die Verwendung nach geltendem Schweizer Recht bereits verboten, es fehlt aber ein im internationalen Recht vorgesehenes Produktionsverbot. Zu PFOS wurde im Rahmen einer laufenden Revision zur ChemRRV bereits ein Regelungsentwurf in die Anhörung geschickt. Dieser Entwurf bedarf aber aufgrund der Beschlüsse von POP COP4 einer Anpassung.