Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches betr. strafbare Handlungen gegen den Geheim- oder Privatbereich (Ergänzung von Artikel 179quinquies StGB)
Zur Diskussion steht eine Lockerung des Verbots von Telefonaufzeichnungen durch Gesprächsteilnehmer. So soll neben der Aufzeichnung von Notrufen für Hilfs-, Rettungs- und Sicherheitsdienste auch straflos sein, wer als Teilnehmer eines
beteiligten Anschlusses Fernmeldegespräche aufzeichnet, sofern zuvor alle Gesprächsteilnehmer hinreichend über die Aufzeichnung informiert worden sind. Weiter dürfen Teilnehmer eines beteiligten Anschlusses eingehende Fernmeldegespräche aufzeichnen, sofern die Aufzeichnungsmöglichkeit aus den Teilnehmerverzeichnissen ersichtlich ist.