Abgeschlossen
6. September 2006 - 6. Dezember 2006

Änderung des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung

Die Steuerstruktur aller anderen Tabakfabrikate als Zigaretten (Zigarren, Zigarillos, Schnitttabak) wird EG-kompatibel ausgestaltet und ihre Steuerbelastung leicht erhöht. Die Steuerbelastung von Feinschnitttabak wird markant heraufgesetzt und dafür auf die Besteuerung von Zigarettenpapier verzichtet. Ausserdem werden die Einführung von zugelassenen Steuerlagern beantragt, die Voraussetzungen zur Rückerstattung der Tabaksteuer für im Inland hergestellte und eingeführte Tabakfabrikate vereinheitlicht, die Möglichkeit des Erlasses der Tabaksteuer geschaffen und die Festlegung von Mindestverkaufspreisen für Zigaretten zur Diskussion gestellt.