Änderung des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) - Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Mai 2020 eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) beschlossen, um die am 20. Mai 2020 angekündigte Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung von 14,2 Milliarden Franken zu ermöglichen. Zur Umsetzung einer solchen Zusatzfinanzierung bedarf es einer rechtlichen Grundlage. Mit dieser Gesetzesänderung soll sichergestellt werden, dass nur die effektiven Kosten für die im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise ausbezahlten Kurzarbeitsentschädigungen mit Bundesgeldern finanziert werden.