Abgeschlossen
11. September 2020 - 11. Dezember 2020

Änderung des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft

Bundesgesetz über die Landwirtschaft. Änderung

Um die Schweizer Zuckerproduktion zu stützen, sollen zwei Artikel des Landwirtschaftsgesetzes angepasst werden: Einerseits soll der heute auf Verordnungsstufe geregelte temporäre Mindestgrenzschutz von 70 Franken pro Tonne Zucker auf Gesetzesstufe verankert werden, andererseits sollen ökologisch angebaute Zuckerrüben stärker gefördert werden als bisher. Dabei will eine knappe Mehrheit der Kommission den Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben, die gemäss ökologischem Leistungsnachweis angebaut werden, auf 1500 Franken pro Hektare und Jahr kürzen und dafür für biologisch angebaute Zuckerrüben einen Zuschlag von 700 Franken und für ohne Fungizide und Insektizide angebaute Zuckerrüben einen solchen von 500 Franken pro Hektare und Jahr vorsehen. Die Minderheit will hingegen den aktuellen Beitrag von 2100 Franken pro Jahr Hektare und Jahr beibehalten und für nach den Richtlinien des Biolandbaus oder der integrierten Produktion erzeugte Zuckerrüben 200 Franken zusätzlich ausrichten.
Quelle
fedlex.admin.ch

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