Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10)
Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) (Versicherung von inhaftierten Personen)
Mit dieser Revision soll zum einen eine Versicherungspflicht für inhaftierte Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz eingeführt werden. Zum anderen sollen die Kantone die Möglichkeit erhalten, sämtliche Inhaftierte in einem Rahmenvertrag zu versichern.