Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG); Bezug von Mitteln und Gegenständen im EWR
Bestimmte Mittel und Gegenstände der MiGeL sollen auf ärztliche Anordnung im EWR zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bezogen werden können. Dafür sind Anpassungen des KVG erforderlich.