Abgeschlossen
24. Oktober 2012 - 14. November 2012

Änderung der Verordnung vom 12. April 1995 über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA)

Es wird eine neue Methode zur Berechnung des Risikoausgleichs vorgeschlagen; dabei wird auf die zweistufige Berechnung verzichtet. Zudem wird vorgeschlagen, dass das Bundesamt für Gesundheit Weisungen gegenüber der Revisionsstelle der Gemeinsamen Einrichtung erlassen kann in Bezug auf deren Bericht über die Richtigkeit und Vollständigkeit der gelieferten Daten.
Quelle
fedlex.admin.ch

Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.