Änderung der Verordnung über Waffen, Waffenzubehör und Munition
Die Bestimmungen des Bundesbeschlusses über die Genehmigung und die Umsetzung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Assoziierung an Schengen und an Dublin vom 17. Dezember 2004 betreffend Waffenrecht sind auf Verordndungsstufe umzusetzen.