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1. Mai 2024 - 21. August 2024

Änderung der Verordnung über die Transplantation von menschlichen Organen, Geweben und Zellen

Änderung der Verordnung über die Transplantation von menschlichen Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsverordnung)

In der Volksabstimmung vom 15. Mai 2022 haben die Stimmberechtigten die Änderung des Transplantationsgesetzes und damit die Einführung der Widerspruchsregelung bei der Organspende angenommen. Die Einführung der Widerspruchsregelung erfordert Ausführungsbestimmungen in der Transplantationsverordnung. Dazu gehören insbesondere die detaillierte Regelung des Organ- und Gewebespenderegisters, die Definition der Organe, Gewebe und Zellen, für die weiterhin die Zustimmungsregelung gilt, sowie die Festlegung von Fristen für die Durchführung von vorbereitenden medizinischen Massnahmen und für die die Geltendmachung des Widerspruchs.
Quelle
fedlex.admin.ch

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