Änderung der Verordnung über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug und der Verordnung EJPD über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug
Mit der vorgeschlagenen Änderung soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass Betriebs- und Baubeiträge an Erziehungseinrichtungen künftig in Pauschalen ausgerichtet werden können. Die LSMV wurde der besseren Lesbarkeit halber neu strukturiert.