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Grund der Änderung der KVV ist die Umsetzung der Datenbekanntgabe im Sinne von Artikel 22a des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) gemäss der in Artikel 22a Absatz 4 KVG festgehaltenen Kompetenz des Bundesrates auf Verordnungsstufe.