Änderung der Verordnung über die Berufsbildung (BBV)
Regelung des Vollzugs der im Berufsbildungsgesetz (BBG) vorgesehenen Beiträge an Absolventinnen und Absolventen von vorbereitenden Kursen auf eidgenössische Berufsprüfungen und eidgenössische höhere Fachprüfungen