Änderung der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung
Änderung der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Erhebung von AHV-Beiträgen – geringfügiges Einkommen und Verzugszinsen)
Der Bezug der AHV-Beiträge soll optimiert werden. Einerseits sollen Liquidationsgewinne, die nach Aufgabe einer selbstständigen Erwerbstätigkeit erzielt werden, unter bestimmten Voraussetzungen von Verzugszinsen befreit werden. Andererseits soll der Katalog der Arbeitgeber, die auf Löhnen unter 2300 Franken Beiträge entrichten müssen, ergänzt werden.