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Laufend
28. November 2024 - 17. März 2025
Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz: Sonderbestimmungen für die Live-in-Betreuung
Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz: Sonderbestimmungen für die Live-in-Betreuung (Art. 17a - 17e ArGV 2)
Das Bundesgericht entschied, dass Personen, die an einen fremden Haushalt zur Betreuung einer Person verliehen werden, dem Arbeitsgesetz unterstellt sind. Für diese Personen und Betriebe wurden in der ArGV 2 Sonderbestimmungen mit den betroffenen Sozialpartnern erarbeitet.