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Quelle
fedlex.admin.ch

Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

Laufend
7. Januar 2026 - 14. April 2026

Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz: Sonderbestimmung für Arbeitnehmende mit Unternehmensbeteiligung in Jungunternehmen

Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz: Sonderbestimmung für Arbeitnehmende mit Unternehmensbeteiligung in Jungunternehmen (Art. 32c ArGV 2)

Die neue Bestimmung sieht Sonderreglungen für Arbeitnehmende von Jungunternehmen (Start-ups), die über spezifische Fähigkeiten verfügen und gemäss einem dokumentierten Mitarbeiterbeteiligungsplan am Unternehmen beteiligt sind. Um in den Genuss der Sonderregelung zu kommen, müssen diese Arbeitnehmenden zudem in zeitlich befristeten und termingebundenen Projekten tätig sein.

So nimmst du an der Vernehmlassung teil:

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Schreibe deine Stellungnahme

Schreibe deine Stellungnahme und reiche sie bei der zuständigen Stelle ein. Konsultiere die ursprüngliche Publikation der Vernehmlassung für Instruktionen zur Teilnahme.

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