Abgeschlossen
21. Oktober 2016 - 3. Februar 2017

Änderung der Transplantationsverordnung

Das Parlament hat im Juni 2015 eine Änderung des Transplantationsgesetzes beschlossen. Die Bestimmungen sollen nun mit der vorliegenden Änderung der Transplantationsverordnung umgesetzt werden. Es handelt sich dabei um die Konkretisierung der unzulässigen vorbereitenden medizinischen Massnahmen vor dem Tod der Spenderin oder des Spenders, die finanzielle Absicherung von Lebendspenderinnen und Lebendspendern sowie die Finanzierung und Organisation der Lebendspende-Nachsorge.