Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Das Parlament hat am 21. März 2025 einer Änderung des Postgesetzes zugestimmt, die den Ausbau der indirekten Presseförderung zugunsten abonnierter Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse bezweckt (BBl 2025 1104). Künftig sollen auch in der Frühzustellung beförderte Zeitungsexemplare subventioniert werden. Die Umsetzung erfordert Ausführungsbestimmungen in der Postverordnung. Die Inkraftsetzung ist per 1. Januar 2027 geplant. Die Ausweitung ist auf sieben Jahre befristet.