Änderung der Datenschutzverordnung (VDSG, SR 235.11); Verordnung über die Datenschutzzertifizierungen
Die Eidg. Räte haben am 24. März 2006 eine Revision des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG, SR 235.1) verabschiedet (Referendumsvorlage BBl 2006 3547). Die Referendumsfrist ist unbenutzt verstrichen. Im Hinblick auf die Inkraftsetzung der Revision ist nun das Verordnungsrecht anzupassen. Die Änderungen sind zwar überwiegend technischer Natur, aber dennoch bedeutsam für die Praxis, insbesondere in zahlreichen Bereichen der Wirtschaft. Aus diesem Grund wird eine Anhörung nach Artikel 10 Vernehmlassungsgesetz (SR 172.061) durchgeführt.
Die im Artikel 11 des revidierten DSG vorgesehenen Datenschutzzertifizierungen erfordern ebenfalls gewisse Umsetzungsbestimmungen. Da es sich dabei um eine vollständig neue Materie handelt, soll dazu eine eigene Verordnung erlassen werden. Diese Verordnung regelt namentlich die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen sowie die Minimalanforderungen, denen die Datenschutzzertifizierung von Organisation und Verfahren bzw. von Produkten (Programmen und Systemen) genügen müssen. Weder der Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte noch eine andere staatliche Stelle werden selbst Zertifizierungen durchführen.