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Mit dem Agrarabkommen mit der EG und zur Sicherstellung eines hindernisfreien grenzüberschreitenden Warenverkehrs besteht die Notwendigkeit der Gleichwertigkeit der Produkte aus biologischer Produktion. Damit verbunden ist der periodische Nachvollzug der Änderungen der EG Bio-Verordnung. Auch auf das Jahr 2010 hin stehen wieder diverse Anpassungen materieller Natur und eine teilweise redaktionelle Überarbeitung an.