Abgeschlossen
21. März 2016 - 24. Juni 2016

Abschliessende Inkraftsetzung der Änderungen vom 20. März 2015 des Medizinalberufegesetzes (MedBG) und der damit verbundenen Verordnungsanpassungen

Die Änderungen zu den Verordnungen MedBG tragen der Änderung des MedBG vom 20. März 2015 Rechnung. Die Medizinalberufeverordnung wird neu insbesondere die Einzelheiten betreffend die für die jeweilige Berufsausübung notwendigen Sprachkenntnisse und Ausnahmen vom Erfordernis der notwendigen Sprachkenntnisse sowie die für ein Diplom gemäss Artikel 33a Absatz 2 Buchstabe a MedBG Mindestanforderungen an die Ausbildung festlegen. Alle universitären Medizinalpersonen, welche einen universitären Medizinalberuf ausüben, werden im MedReg eingetragen. Verschiedene neue Bestimmungen in der Registerverordnung MedBG führen zu mehr Transparenz für die Öffentlichkeit, gleichzeitig verbessern sie den Schutz derjenigen universitären Medizinalpersonen, zu denen besonders schützenswerte Personendaten vorhanden sind. Insbesondere soll in der Prüfungsverordnung MedBG eine neue Bestimmung ermöglichen, formelle Anpassungsmassnahmen für die eidgenössische Prüfung vorzunehmen, damit Menschen mit Behinderungen diese ablegen können.