Abgeschlossen
3. Mai 2024 - 5. August 2024

Änderung des Gesetzes über die Enteignung

Umsetzung Motion M 255-2021 "Anpassung der kantonalen Entschädigungsansätze für landwirtschaftliches Kulturland bei Enteignungen"

Der Regierungsrat schickt die Änderung des Gesetzes über die Enteignung in die Vernehmlassung. Künftig soll die Entschädigung bei einer Enteignung von landwirtschaftlichem Kulturland das Dreifache des für das Kulturland ermittelten Höchstpreises betragen. Mit der Gesetzesänderung setzt der Regierungsrat die vom Grossen Rat am 13. Juni 2022 überwiesene Motion 255-2021 «Anpassung der kantonalen Entschädigungsansätze für landwirtschaftliches Kulturland bei Enteignungen» um. Der Regierungsrat hatte darauf hingewiesen, dass die Motion verfassungswidrig ist.