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Das kantonale Einbürgerungsrecht regelt die Einbürgerung von ausländischen Personen, basierend auf den bundesrechtlichen Vorschriften. Aufgrund diverser überwiesener parlamentarischer Vorstösse soll das Gesetz über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht überprüft und angepasst werden. Im Wesentlichen werden folgende Themen behandelt:
Die (22.305) Motion betreffend Änderung des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes zur künftigen Vermeidung von stossenden Einbürgerungen verlangt verschärfte Anforderungen im Bereich des strafrechtlichen Leumunds.
Die (23.28) Motion betreffend gute Deutschkenntnisse verlangt erhöhte sprachliche Mindestanforderungen.
Das (23.122) Postulat betreffend Zuständigkeit für die Erteilung des Kantonsbürgerrechts verlangt die Überprüfung der bisherigen Zuständigkeit des Grossen Rats beziehungsweise dessen Einbürgerungskommission für die Erteilung des Kantonsbürgerrechts. Vorgeschlagen wird eine Übertragung der Zuständigkeit auf das entsprechende Departement. Diese Zuständigkeitsänderung würde die Änderung der Verfassung des Kantons Aargau (Kantonsverfassung, KV) nach sich ziehen, welche dem obligatorischen Referendum untersteht.
Im Weiteren sollen die notwendigen Anpassungen des kantonalen Rechts, welche sich aufgrund des seit dem 1. Januar 2018 geltenden totalrevidierten eidgenössischen Bürgerrechtsgesetzes ergeben haben, vorgenommen werden.