Kantonaler Nutzungsplan zum Schutz der Rheinuferlandschaft
Kantonaler Nutzungsplan zum Schutz der Rheinuferlandschaft (Kt NP Rheinuferlandschaft) - Totalrevision Rheinuferschutzdekret
Der Kanton Aargau erarbeitet die Totalrevision des Rheinuferschutzdekrets aus dem Jahr 1948, welches neu zum kantonalen Nutzungsplan zum Schutz der Rheinuferlandschaft wird. Mit dem neuen Nutzungsplan werden die verschiedenen Nutzungsansprüche an die Rheinuferlandschaft so koordiniert, dass auch in Zukunft ein wirksamer Schutz dieser wertvollen Landschaft gewährleistet ist und gleichzeitig die vielfältigen Bedürfnisse der Gesellschaft an den Raum berücksichtigt werden.