Abgeschlossen
5. Januar 2024 - 5. April 2024

Änderung Einführungsgesetz zum Arbeitsrecht (EG ArR)

Einführungsgesetz zum Arbeitsrecht (EG ArR); Änderung

Nach geltendem Recht legt der Regierungsrat für jedes Jahr zwei Sonntagsverkaufstage in der Adventszeit fest, an denen Arbeitnehmende in Verkaufsgeschäften ohne Bewilligung beschäftigt werden dürfen. Neu sollen die Gemeinden für das jeweilige Gemeindegebiet einen weiteren Sonntagsverkaufstag im Jahr bestimmen können, an dem Arbeitnehmende in Verkaufsgeschäften bewilligungsfrei beschäftigt werden dürfen. Dazu ist eine Änderung des EG ArR nötig.