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Le Conseil d’Etat ouvre la consultation relative à la révision du PSEM. Ce plan permet de planifier et gérer l’utilisation des gisements de matériaux de construction fribourgeois dans une approche d’économie circulaire et d’utilisation de ressources régionales pour la construction. Sa révision s’inscrit dans une démarche de développement durable.
Die Standortförderung des Kantons Glarus verfolgt das Ziel, ein nachhaltiges Wachstum der Volkswirtschaft zu unterstützen, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und die Standortqualität zu verbessern. Hierzu soll der Kanton gemäss Beschluss der Landsgemeinde 2023 nicht mehr nur Finanzhilfen gewähren können, sondern auch eine aktive Bodenpolitik in Form eines Flächenmanagements betreiben. Damit sollen Unternehmen in ihrer Entwicklung, insbesondere bei der Erfüllung ihrer räumlichen Bedürfnisse, nachhaltig unterstützt werden können. Dank des Flächenmanagements sollen im Kanton Glarus möglichst wertschöpfungsintensive Arbeitsplätze entstehen.
Der Regierungsrat schickt die Änderung des Gesetzes über die Enteignung in die Vernehmlassung. Künftig soll die Entschädigung bei einer Enteignung von landwirtschaftlichem Kulturland das Dreifache des für das Kulturland ermittelten Höchstpreises betragen. Mit der Gesetzesänderung setzt der Regierungsrat die vom Grossen Rat am 13. Juni 2022 überwiesene Motion 255-2021 «Anpassung der kantonalen Entschädigungsansätze für landwirtschaftliches Kulturland bei Enteignungen» um. Der Regierungsrat hatte darauf hingewiesen, dass die Motion verfassungswidrig ist.
Le Conseil-exécutif met en consultation la révision de la loi sur l’encouragement de l’innovation jusqu’au 2 août 2024. Le projet vise à renforcer la capacité d’innovation et la vigueur économique du canton. Actuellement, Berne est le seul canton à octroyer uniquement des financements initiaux dans ce but. Cette pratique le rend moins compétitif que d’autres cantons, comme l’a montré l’exemple du Centre suisse d’électronique et de microtechnique (CSEM) : dans ce cas, le financement initial accordé par le canton s’est révélé insuffisant pour permettre l’implantation à Berne d’un département de ce centre de compétences technologiques de grande renommée dont le siège est à Neuchâtel. Le projet mis en consultation doit permettre au canton de Berne d’octroyer également des aides financières périodiques. Les moyens financiers requis à cet effet seront soumis à l’approbation du Grand Conseil sous forme de crédits-cadres quadriennaux.
Das geltende Wirtschafts- und Arbeitsgesetz (WAG) vom 8. März 2015 erklärt gastwirtschaftliche Tätigkeiten, den Handel mit alkoholhaltigen Getränken, die Durchführung von Kleinspielen und Tätigkeiten im Zusammenhang mit Sexarbeit für bewilligungspflichtig. Behördliche Kontrollen sieht das WAG demgegenüber einzig für Sexbetriebe vor. Die Kontrolle der anderen bewilligungspflichtigen Betriebe ist lediglich in der Verordnung zum Wirtschafts- und Arbeitsgesetz (VWAG) vom 22. September 2015 geregelt. Das Obergericht des Kantons Solothurn hat mit Urteil vom 21. April 2021 festgehalten, dass die Bestimmung auf Verordnungsstufe keine genügende gesetzliche Grundlage für die Kontrollbefugnis darstellt. Diese ist im WAG selbst zu regeln.
Die Revision kommt dieser Vorgabe nach: Neu soll die Betretung- und Kontrollbefugnis auch für alle nach WAG bewilligungspflichtigen Betriebe und Anlässe (Gastwirtschafts- und Beherbergungsbetriebe, gastwirtschaftliche Gelegenheitsanlässe, Handel mit alkoholhaltigen Getränken, Durchführung von Kleinspielen) auf formell-gesetzlicher Grundlage geregelt werden.
Die Kantone sind gemäss Art. 44a des Umweltschutzgesetzes (USG) und Art. 31 der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) des Bundes verpflichtet, bei übermässigen Immissionen einen Massnahmenplan zu erarbeiten. Im Jahr 2020 wurde im Kanton Zürich bei fast allen Flächen mit empfindlichen Ökosystemen (Hoch- und Flachmoore, Trockenwiesen, Waldflächen) eine übermässige Stickstoffdeposition festgestellt. Die durch erhöhte Stickstoffeinträge verursachte Eutrophierung gilt als eine der Hauptursachen für den Rückgang der Biodiversität. Sie führt zu einem Rückgang der Artenvielfalt, verändert die Zusammensetzung der Lebensgemeinschaften und stört die Ökosystemfunktionen. Mit der Überweisung der Postulate «überhöhte Stickstoffeinträge reduzieren» (KR-Nr. 381/2019) und «Umweltbericht: Reduktion der Ammoniakemissionen» (KR-Nr. 7/2019) wird der Regierungsrat des Kantons Zürich beauftragt einen Massnahmenplan zu erlassen, um empfindliche Ökosysteme vor überhöhten Stickstoffeinträgen zu schützen.
Einer raschen und qualitativ hochstehenden Rettung kommt im Kanton Graubünden als Gebirgskanton mit 150 Tälern und einer dezentralen Besiedelung eine besondere Bedeutung zu. Ziel des vorliegenden Gesetzgebungsprojekts ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, dass jeder in Gefahr befindenden, kranken oder verunfallten Person möglichst rasch und optimal Hilfe geleistet werden kann. Zu diesem Zweck wird die den öffentlichen Spitälern obliegende Aufgabe der Bereitstellung eines leistungsfähigen strassengebundenen Rettungsdiensts in ihrer Gesundheitsversorgungsregion präzisiert. Die Regierung soll ihnen Vorgaben hinsichtlich der Organisation ihres Rettungsdiensts machen können, wenn dies zur Gewährleistung eines leistungsfähigen Rettungsdiensts erforderlich ist. Neu geregelt wird auch der Einbezug der freipraktizierenden Ärztinnen und Ärzte in den Notfalldienst. Während die für das Rettungswesen massgebenden Bestimmungen heute auf verschiedene Erlasse verteilt sind, soll das Rettungswesen im Kanton künftig umfassend in einem eigenständigen Gesetz geregelt werden.
Der Regierungsrat will den Ausbau der solaren Nutzung von Gebäuden und Infrastrukturen im Kanton Basel-Stadt signifikant vorantreiben und das vorhandene Potenzial zur Stromproduktion optimal nutzen. Damit soll ein weiterer Beitrag auf dem Weg zur Dekarbonisierung der Energieversorgung und zur Stärkung der Energieunabhängigkeit geleistet werden. Mit der Solaroffensive soll eine PV-Pflicht eingeführt werden. Neu sollen alle Bauten im Kanton Basel-Stadt, welche für die PV-Nutzung gut bis sehr gut geeignete Dachflächen, Fassaden oder andere Oberflächen aufweisen, Energie lokal und erneuerbar selbst produzieren. Für einen raschen PV-Ausbau ist auch ein einfaches und schnelles Bewilligungsverfahren notwendig. Zudem werden die kantonalen Bestimmungen im Bau- und Planungsgesetz an das Bundesrecht angepasst und heute noch bestehende administrative Hürden signifikant abgebaut und übersichtlich gestaltet.
Der Kanton Aargau erarbeitet die Totalrevision des Rheinuferschutzdekrets aus dem Jahr 1948, welches neu zum kantonalen Nutzungsplan zum Schutz der Rheinuferlandschaft wird. Mit dem neuen Nutzungsplan werden die verschiedenen Nutzungsansprüche an die Rheinuferlandschaft so koordiniert, dass auch in Zukunft ein wirksamer Schutz dieser wertvollen Landschaft gewährleistet ist und gleichzeitig die vielfältigen Bedürfnisse der Gesellschaft an den Raum berücksichtigt werden.
Der Perimeter des Kt NP Rheinuferlandschaft erstreckt sich entlang des Rheins von Kaiserstuhl im Osten bis Kaiseraugst im Westen auf einer Länge von 72 km. Er betrifft 19 Rheinanstössergemeinden und reicht vom Rheinufer bis zur ersten rheinnahen Infrastrukturlinie (Bahnlinie oder Kantonsstrasse) sowie in begründeten Einzelfällen geringfügig darüber hinaus.
Der Kt NP Rheinufer koordiniert mit Nutzungsbestimmungen und Zonierungen (in 19 Schutzplänen) die bestehenden und künftigen Nutzungen bezüglich Natur-, Landschafts- und Gewässerschutz, Naherholung, Landwirtschaft sowie Energiegewinnung durch Wasserkraft als Basis für eine hohe Lebensqualität in einem dynamischen Lebens- und Wirtschaftsraum. So ist auch in Zukunft ein wirksamer Schutz dieser wertvollen Landschaft gewährleistet, und es werden gleichzeitig die vielfältigen Bedürfnisse der Gesellschaft an den Raum berücksichtigt.
La procédure de consultation porte sur le projet de révision de l’ordonnance du 24 juin 2009 sur la maturité professionnelle fédérale (OMPr, RS 412.103.1, état au 23 août 2016) et du plan d’études cadre pour la maturité professionnelle (PEC MP) du 18 décembre 2012. Le dossier de consultation comprend également la stratégie élaborée conjointement par les partenaires de la formation professionnelle (Confédération, cantons, organisations du monde du travail) et swissuniversities, la Conférence des rectrices et recteurs des hautes écoles suisses, dans le but de renforcer et de développer la maturité professionnelle. Les documents ont été établis par les partenaires de la formation professionnelle avec la participation de swissuniversities dans le cadre du projet «Maturité professionnelle 2030», mené par le DEFR depuis 2023.
Das Gesetz über den Ausgleich raumplanungsbedingter Vor- und Nachteile vom 31. Januar 2018 (Planungsausgleichsgesetz, PAG; BGS 711.18) wird einer Teilrevision unterzogen. Nebst der Frage der Aufzonung wirft die Umsetzung des PAG in der Praxis auch in anderen Bereichen eine Vielzahl von Fragen auf. Ein Teil der damit einhergehenden Unklarheiten ist bereits im Bundesrecht angelegt, ein Teil ist aber auch auf das PAG selbst zurückzuführen. Mit der Revision soll den Einwohnergemeinden ermöglicht werden, Abgaben auf Aufzonungen erheben zu können. Zudem sollen Vollzugsdefizite des aktuellen Gesetzes behoben werden.
Der Regierungsrat hat eine Vorlage verabschiedet, die den Ausschluss von Menschen, die wegen dauerhafter Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, von der Ausübung ihres Stimm- und Wahlrechtsrechts auf kantonaler und kommunaler Ebene abschafft. Er setzt damit einen politischen Vorstoss um. Nebst einer Änderung im Wahl- und Abstimmungsgesetz braucht es für die Umsetzung auch eine Änderung der Kantonsverfassung. Mit Anpassung der entsprechenden Rechtsgrundlagen erfüllt der Kanton Zug die völkerrechtlichen Verpflichtungen, die sich aus dem UNO-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13. Dezember 2006 ergeben.
Das Wahl- und Abstimmungsgesetz des Kantons Zug wird umfassend revidiert. Bei der Ausarbeitung der entsprechenden Vorlage wurden sowohl seit längerem bestehende als auch neue Revisionsanliegen berücksichtigt. Diese beinhalten unter anderem Regelungen hinsichtlich Wohnsitzerfordernisse, Anpassungen in Bezug auf den Heimatschein und Anpassungen zu den Ausstandsgründen für Mitglieder der Stimmbüros. Weitere Änderungen betreffen Ungültigkeitsgründe bei der brieflichen Stimmabgabe und die Auszählung der Wahlzettel durch die Gemeinden. Zudem wird eine gesetzliche Grundlage für barrierefreie Wahlunterlagen für Menschen mit Behinderungen geschaffen.
La nouvelle ordonnance constitue les dispositions d’exécution de l’art. 17 de la loi fédérale sur l’utilisation de moyens électroniques pour l’exécution des tâches des autorités (LMETA), qui est entrée en vigueur le 1er janvier 2024. L’art. 17 LMETA et la présente ordonnance sont les bases légales permettant d’encourager, au moyen d’un financement initial unique, des projets de numérisation présentant un grand intérêt public. L’ordonnance règle les conditions auxquelles une aide financière peut être octroyée, la procédure régissant l’octroi et le versement de l’aide financière ainsi que les comptes rendus et les contrôles.
L’avant-projet de plan de mesures, basé sur les principes du concept Senior+, a pour objectif de concrétiser la vision d’une politique globale de la personne âgée, en privilégiant l’autonomie des senior-e-s, leur intégration dans la société et la reconnaissance de leurs besoins et de leurs compétences. Il prend en compte à la fois les aspects de santé et d’environnement social. Pour la période 2024 - 2028, les priorités choisies sont les mesures favorisant le maintien de l’autonomie afin de retarder le recours aux soins et l’entrée en EMS, la sécurité des senior-e-s dans plusieurs domaines d’action, notamment le domaine de l’habitat et des services ainsi que l’accompagnement social des personnes âgées. Des mesures pour favoriser l’échange et la solidarité entre les générations sont maintenues. Dans le domaine des soins et de l’accompagnement social à la personne fragilisée, il entend agir sur la coordination et la qualité des prestations, ainsi que sur l’accompagnement social à la personne fragilisée.
La Loi fédérale sur l'acquisition d'immeubles par des personnes à l'étranger (LFAIE), ainsi que d'autres dispositions légales connexes, ont fait l'objet de plusieurs modifications. Il est donc nécessaire d'effectuer des adaptations dans la LALFAIE. Par ailleurs, deux motions ont été acceptées par le Grand Conseil, le 9 septembre 2021 et le 12 mars 2024 (nos 2019.09.314 et 2022.11.493), qui demandent, d'une part, d'introduire l'intégralité du territoire valaisan dans les lieux où l'acquisition de logements de vacances et d'appartements dans des apparthôtels peut être autorisée par des personnes à l'étranger, d'autre part, de supprimer le délai de prépossession obligatoire de 10 ans et 5 ans, en cas de vente par des personnes non-assujetties à la LFAIE à des personnes à l'étranger. La présente révision propose donc, également et notamment, l'intégration de ces deux nouveautés.
Aus Gründen der Effizienz soll der Kanton Schwyz sein Amtsblatt künftig nur noch in elektronischer Form und mit einer gut ausgestatteten Suchfunktionalität zur Verfügung stellen. Eine Ausgabe in gedruckter Form ist nicht mehr zeitgemäss. Kantone, welche die Druckversion nicht eingestellt haben, tun dies unter anderem deshalb, weil die Amtspublikationen Teil eines Druckerzeugnisses sind, welches andere Informationen und Anzeigen umfasst. Dies trifft auf den Kanton Schwyz nicht zu, weshalb nur ein ausschliesslich digital erscheinendes Amtsblatt zukunftsgerichtet ist.
Le projet mis en consultation permet de mettre en œuvre la motion 20.4267 «Déclaration des méthodes de production interdites en Suisse». Il vise à introduire des déclarations obligatoires pour le foie gras et les produits animaux obtenus à l’aide de méthodes causant des douleurs, sans anesthésie préalable, ainsi que pour les denrées alimentaires végétales exposées à certains produits phytosanitaires. Enfin, le projet prévoit d’interdire les importations de fourrures et de produits de la pelleterie issus d’animaux qui ont subi de mauvais traitements.
La motion 19.3008 «Centre de compétence pour le fédéralisme. Participation au financement de base», déposée par la Commission des institutions politiques du Conseil national, demande que la Confédération participe, dans une mesure appropriée, au financement de base de l’Institut du fédéralisme rattaché à l’Université de Fribourg (IFF). L’IFF mène diverses activités de promotion du fédéralisme sur le plan national et international et fournit des prestations importantes dans ce domaine, dans l’intérêt des cantons et de la Confédération. La motion a été acceptée par une large majorité du Parlement. Le projet de loi vise à mettre en œuvre la motion.
Bisher wird der Schriftverkehr in Zivil- und Strafverfahren vorwiegend in Papierform abgewickelt. Künftig soll es eine Plattform geben, über welche die Verfahrenshandlungen elektronisch vorgenommen werden können. Dadurch sollen die Zivil- und Strafverfahren weitgehend digitalisiert werden.
Une modification de l’OBLF devrait permette d’exercer un effet modérateur sur les loyers et d’accroître encore la transparence du marché locatif, sans intervenir pour autant de manière excessive dans les relations contractuelles ni même freiner les investissements dans l’offre de logement.
Der Kanton Obwalden nimmt Anpassungen am kantonalen Richtplan in regelmässigen Abständen vor, um diesen laufend aktuell zu halten. Er trägt damit der Funktion des Richtplans als dynamisches Steuerungsinstrument der Raumentwicklung Rechnung. Die letzten Anpassungen des kantonalen Richtplans 2019 wurden 2020 und 2022 durchgeführt und umfassten die Richtplankapitel F 2 "Touristische Intensivgebiete", B5.2 "Wohn- und Wirtschaftsstandorte" und C 4 "Wirtschaftsstandorte".
Der Regierungsrat hat eine geringfügige Anpassung des kantonalen Richtplans eingeleitet. Gestützt auf die im Frühling 2024 unterzeichneten Leistungsvereinbarungen zwischen Bund und Kanton werden die beiden Agglomerationsprogramme Luzern und Aareland der vierten Generation im kantonalen Richtplan Luzern verankert.
Die Mitglieder des Grossen Rats beziehen aktuell ein Sitzungsgeld von Fr. 150.– für Sitzungen bis drei Stunden. Für Sitzungen von mehr als drei Stunden werden Fr. 300.– ausgerichtet. Hinzu kommt eine Grundentschädigung von Fr. 4'000.– pro Jahr. Im Durchschnitt verdient ein Grossratsmitglied rund Fr. 10'000.– bis Fr. 12'000.– pro Jahr. Dieser Wert variiert – je nach Jahr, Funktion und Kommissionstätigkeit – stark.
Das Büro schlägt vor, künftig ein Sitzungsgeld von Fr. 160.– für einen 2-Stunden-Block auszurichten. Für jede weitere angefangene Stunde soll das Sitzungsgeld um Fr. 80.– erhöht werden. Die Grundentschädigung soll (wieder) auf Fr. 5'000.– angehoben werden. Somit wird ein Grossratsmitglied in Zukunft im Durchschnitt zwischen Fr. 4'000.– und Fr. 5'000.– mehr pro Jahr verdienen.
Es ist schwierig, den Arbeitsaufwand für das Grossratsamt genau zu beziffern, da die Aufgaben und das Engagement individuell unterschiedlich sind. In Schätzungen wird von einem Aufwand von 20 Stellenprozenten ausgegangen, also einem Arbeitstag pro Woche. Ein Teil der Arbeit, wie beispielsweise die Sitzungsvorbereitungen oder die Repräsentationsaufgaben, wird nicht separat abgegolten und Ratsmitglieder müssen wegen ihres Amtes teilweise einen Erwerbsausfall in Kauf nehmen. Eine angemessene Entschädigung trägt dazu bei, dass mehr Personen das Grossratsamt ausführen können und wollen. Der Grosse Rat wird dadurch gestärkt.
Der Kantonsratsbeschluss über die Gebühren in Verwaltungs- und Zivilsachen (Verwaltungsgebührentarif), der seit 1974 in Kraft ist und seither punktuell angepasst wurde, soll teilrevidiert werden. Diverse Gebühren sollen abgeschafft werden.