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Quelle
www.notes.zh.ch

Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die zuständige Behörde.

Laufend
10. Dezember 2024 - 17. März 2025

Parlamentarische Initiative der Geschäftsleitung des Kantonsrates betreffend Notstandsgesetzgebung

Parlamentarische Initiative der Geschäftsleitung des Kantonsrates betreffend Notstandsgesetzgebung, gewappnet für neue Krisen (KR-Nr. 452/2022)

Die Geschäftsleitung des Kantonsrates hat am 28. November 2022 eine parlamentarische Initiative betreffend «Notstandsgesetzgebung, gewappnet für neue Krisen» eingereicht (KR-Nr. 452/2022). Die Initiative verlangt eine Ergänzung des Notstandsartikels der Kantonsverfassung. Gemäss einem Urteil des Verwaltungsgerichts dürfen Notverordnungen und Notmassnahmen nur zum Schutz von Polizeigütern erlassen werden. Künftig soll dies allgemein zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung möglich sein. Dazu gehört neben den Polizeigütern insbesondere die soziale, wirtschaftliche und ökologische Ordnung. Zudem sollen künftig nicht nur Notverordnungen, sondern auch Notmassnahmen befristet und dem Kantonsrat zur Genehmigung vorgelegt werden müssen. Weiter fordert die parlamentarische Initiative eine Ergänzung des Kantonsratsgesetzes um eine sog. Notordnung. Darin soll geregelt werden, welche Rolle der Kantonsrat und seine Geschäftsleitung in einem Notstand haben. Zudem wird der Regierungsrat verpflichtet, vor dem Erlass von Notmassnahmen und Notverordnungen in der Regel vorab die Geschäftsleitung des Kantonsrates zu konsultieren.